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KiTa als sicherer Ort - Schutzkonzept

Kinder haben das Recht, in einem geschütztem Umfeld, ohne Gewalt aufzuwachsen.

Auch in Betreuungseinrichtungen kann es unterschiedliche formen von Gewalt gegen Kinder geben:

* körperliche Gewalt

* Vernachlässigung

* seelische Gewalt

* sexualisierte Gewalt

* Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Alle KiTas müssen, vom Gesetzgeber vorgegeben ein KiTa-Schutzkonzept als Teil ihrer Konzeption, erarbeiten! Dazu gehören :

* Risikoanalyse

* Verhaltenskodex mit Selbstverpflichtungserklärung

* klare Abläufe im Beschwerdemanagement

* Prävention (z.B. Partizipation)

* Notfallplan

Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes bedarf einer intensiven Selbstreflexion der Fachkräfte, eine immense Unterstützung durch den Träger (Bereitstellung von Ressourcen) und die Einbindung der Familien.

Das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung ist mir in den letzten Jahren zur Herzensangelegenheit geworden! Ich begleite Sie bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes!

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